Jährliche Sicherheitsunterweisung
Jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinen, Teleskoplader sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Erfüllen Sie über den einfachsten Weg Ihre Unternehmerpflichten und lassen Sie Ihre Mitarbeiter, nach den staatlichen Vorschriften, über die Gefahren in Ihrem Unternehmen unterweisen.
Nächste Termine:
Montag 8.04.24 Pfungstadt
Montag 22.04.24 Pfungstadt
Montag 6.05.24 Pfungstadt
Montag 20.05.24 Pfungstadt
!!! Bitte für jeden Kurs vorher anmelden !!!!
Dauer des Kurses circa 3-4 Stunden
Kosten:
Schulungsraum Pfungstadt: 65 Euro pro Teilnehmer
Bei Gruppenanmeldung ab 5 Teilnehmern erstelle ich ihnen gerne ein Angebot.
Inhouse Schulung bei Ihnen im Betrieb:
bis 5 Teilnehmer 60 Euro pro Teilnehmer
ab 5 Teilnehmer 50 Euro pro Teilnehmer
ab 10 Teilnehmer 45 Euro pro Teilnehmer
ab 20 Teilnehmer 40 Euro pro Teilnehmer
ab 40 Teilnehmer (2 Präsentationen) 30 Euro pro Teilnehmer
Wir agieren im Umkreis von 75 Kilometern um unseren Standort Pfungstadt.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter inhouse schulen lassen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Teilen Sie uns hierfür (gerne per E-Mail), welche Unterweisung Ihre Mitarbeiter erhalten sollen und die Teilnehmeranzahl mit. Auf Wunsch kann die Unterweisung auch online durchgeführt werden. Wenn Sie eine Onlineschulung wünschen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.
Sie erhalten von uns das Angebot mit Terminvorschlägen und können dies bequem per E-Mail bestätigen.
Nach Abschluss der Unterweisung erhält jeder Teilnehmer:
Eine anerkannte Bestätigung, dass die jährliche Sicherheitsunterweisung durchgeführt wurde.
Inhalt
Welchen Inhalt hat die jährliche Sicherheitsunterweisung:
Jede Präsentation wurde speziell für den zu unterweisenden Bereich entwickelt.
Sie können wählen zwischen:
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Flurförderzeuge
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Teleskopstapler
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Erdbaumaschinen
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Ladungssicherung
Individuell erstellte Präsentationen setze ich gerne für Sie um.
Zum Beispiel Arbeitsplatz bezogene Bilder und das Hinweisen auf Gefahrenstellen im Betrieb.
Damit Unfälle soweit wie möglich reduziert werden können, sind regelmäßige Fortbildungen im Rahmen von Unterweisungen gesetzlich, in der DGUV V1 und in der BetrSichV, vorgeschrieben. Der Besuch dieser Unterweisungen gilt generell als Arbeitszeit und ist daher von jedem Führer von Arbeitsmaschinen zu besuchen. Für den richtigen Zeitpunkt ist der Vorgesetzte verantwortlich.
Wer und wann?
Die Frage ist denkbar einfach zu beantworten: jeder und vor der Aufnahme der Tätigkeit. Das Gesetz § 12 ArbSchG besagt, dass vor der Aufnahme der Tätigkeit die eingesetzte Person zu schulen ist. Dies obliegt in jedem Fall dem Unternehmer, dabei ist es nicht relevant, ob es sich um Teilzeitarbeitende oder Vollzeitarbeitende, Ausgeliehene Mitarbeiter oder Aushilfskräfte wie Minijobber handelt. Jede Person ist zwingend mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Bei Auszubildenden richten sich die gesetzlichen Regelungen nach deren Alter. Sind die Auszubildenden jünger als 18 Jahre, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 29 JArbSchG sind Auszubildende mindestens zwei Mal im Jahr zu unterweisen.
Flurförderzeuge
Der Klassiker unter den selbst fahrenden Arbeitsmaschinen in Lagerhallen und Speditionen. Als Grundvoraussetzung zum Führen eines Flurförderzeugs wird ein sogenannter "Staplerschein" benötigt. Dieser weist dem Inhaber lediglich praktische und theoretische Grundfähigkeiten aus und berechtigt ihn nicht, in einem Unternehmen sich hinter das Steuer zu setzen. Denn der Schein wird erst dann gültig, wenn eine unternehmensspezifische Sicherheitsunterweisung erfolgt ist und eine jährliche Sicherheitsunterweisung Flurförderzeuge besucht wird. Die jährliche Sicherheitsunterweisung Flurförderzeuge wird schriftlich entweder im Staplerschein oder in Form eines Beiblatts festgehalten.